Sportrecht

Unter Sportrecht versteht man üblicherweise das selbstgesetzte Recht der Vereine und Verbände und darüberhinaus das staatliche Recht, das Bezug zu Sport hat (Insbesondere Arbeitsrecht der Sportler). Man spricht auch von der Zweispurigkeit des Sportrechts.

Basketballer vor dem ArbG Bamberg

Seit Jahren bin ich im Sportrecht tätig und vertrete Athleten vor Verbands-,Schieds-,Sport-, und Arbeitsgerichten.

Darüberhinaus berate und vertrete ich verschiedene Sportlervereinigungen, insbesondere die "Spielerinitiative SP.IN der Basketballbundesligaspieler".

Auch Vereine und Verbände-von Fußball über Rugby bis zum Minigolf- gehören zu meinen Mandanten. Schließlich bin ich als Vorsitzender des Rechtsausschuss des D.M.V.e.V. ehrenamtlich tätig

Beiträge von Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Leister zum Sportrecht: